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Flugänderungen - fREISEin informiert Sie

Urlauber entscheiden sich meist ganz bewusst für einen bestimmten Flug zu einer bestimmten Tageszeit oder einer bestimmten Fluggesellschaft und planen auch die Anreise zum Flughafen mit ein. Wird dann der Abflug verschoben, ist dies ärgerlich für den Reisegast. So ist oft ein komplett bezahlter Urlaubstag verloren, wenn zum Beispiel ein Heimflug statt abends plötzlich morgens um sieben Uhr stattfinden soll.

In den Buchungsunterlagen des Reiseveranstalters und in den AGBs steht meist, dass die angegebenen Flugzeiten unverbindlich seien. Das ist grundsätzlich auch in Ordnung. Dennoch darf der Reiseveranstalter die Flugzeiten nur ändern, so dass es für den Reisenden noch zumutbar ist.

Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteile vom 10. Dezember 2013, Az. X ZR 24/13; 16. September 2014, Az. X ZR 1/14). Entscheidend ist dabei jedoch immer der Einzelfall. Bei der Frage, was zumutbar ist, spielt die Reisedauer eine große Rolle. So ist es bei einem 14-tägigen Strandurlaub eher hinzunehmen, dass der Flug nach vorne verschoben wird als bei einem kurzen Wochenendtrip. Auch die individuelle Familiensituation des Fluggastes ist wichtig. Für Familien, die mit kleinen Kindern reisen, ist ein später Abendflug eher unzumutbar als für ein Paar ohne Kinder. (LG Hannover, Urteil vom 27. April 2017, Az. 8 S 46/16). (Quelle: finanztip.de)

fREISEin informiert die gebuchten Gäste umgehend über Änderungen und ist natürlich bei der Verhandlung mit dem Reiseveranstalter behilflich. In den meisten Fällen finden wir zusammen eine praktischere Lösung und können größere Unannehmlichkeiten abwenden.

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